Für die Sanierung des Eigenheims in den Bereichen Energieeffizienz, Einbruchschutz oder Barrierefreiheit gibt es zahlreiche Förderprogramm sowie günstige Kredite. Hier den Überblick zu halten ist gar nicht so einfach. Um das richtige Förderprogramm zu finden, ist meistens viel Recherche notwendig. Auf dieser Seite finden Sie deswegen eine Auflistung alle Fördermaßnahmen rund um Ihr Eigenheim.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Die Verbraucherzentrale NRW hat ebenfalls alle bekannten Fördermassnahmen auf einer Seite zusammengefasst:
Verbraucherzentrale NRW (Linkliste)
Die Bundesregierung fördert über das BAFA Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss. Gefördert wird der Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen, Baubegleitung, Energieberatung und ab dem 01.01.2021 auch Einzelmaßnamen wie Wärmedämmung, Fenster und Lüftungstechnik. Beim BAFA können Sie Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit 2021 nicht nur für Heizungsanlagen, sondern auch für Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch.
Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten!
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung eines Vorhabens ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden.
Ihr Investitionszuschuss zur Erhöhung des Einbruchschutzes –gefördert in Altersgerecht Umbauen (455-E Zuschuss)
Die KfW fördert Sie mit einem Zuschuss , wenn Sie Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen und entsprechende Maßnahmen umsetzen wollen. Rund um Ihr Wohneigentum fördert die KfW Arbeiten, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und technische Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Einbau einbruchhemmender Haus-und Wohnungseingangstüren, einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, Balkon-und Terrassentüren, einbruchhemmende Gitter und Rollläden, Einbruchs-und Überfallmeldeanlagen, Türspione sowie Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Barrierereduzierung-Investitionszuschuss (455-B Zuschuss)
Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.Gefördert werden barrierereduzierende Einzel-oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
In den eigenen vier Wänden gibt es immer etwas zu tun. Die gute Nachricht: Für Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder auch eine neue Heizung gibt es jetzt steuerliche Förderung. So sind Energetische Sanierungsmaßnahmen auch über eine Steuerermäßigung in Gestalt eines Steuerbonus durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes möglich. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutzten Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.Steuerlich berücksichtigt werden nur Sanierungsmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen
Wir füllen Ihnen gerne die Bescheinigung für die Sanierungsmaßnahmen aus. Den Link zum amtlichen Muster finden Sie in der Linkliste unten.
Wichtig!
Eine Steuerermäßigung kann nicht zusätzlich zu anderen Förderungen in Anspruch genommen werden. Eine gleichzeitige Förderung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Förderprodukt der KfW Energieeffizient Sanieren ist ebenfalls ausgeschlossen.