Förderung für Fenster und Haustüren 2026

Münzstapel als Symbolbild für Förderung und Heizkostenersparnis beim Fenstertausch

Wie viel Sie beim Fenstertausch zurückbekommen

Wer alte Fenster oder eine alte Haustür ersetzt, senkt seinen Energieverbrauch — und der Staat beteiligt sich daran. Es gibt zwei Wege: einen direkten Zuschuss über die BAFA oder eine Steuerermäßigung. Beide gelten für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig. Sie müssen sich also entscheiden, und zwar bevor Sie den Auftrag erteilen.

Diese Seite erklärt, was die beiden Wege unterscheidet, welche technischen Anforderungen Ihre neuen Elemente erfüllen müssen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Wir sind kein Energieberatungsbüro und keine Steuerberatung — aber wir wissen aus der täglichen Praxis, woran Anträge scheitern.

Zwei Wege — Sie wählen einen

Für den Fenstertausch am selbstgenutzten Einfamilienhaus · Stand September 2026

Kriterium BAFA-ZuschussBundesförderung effiziente Gebäude Steuerbonus§ 35c Einkommensteuergesetz
Höhe 15 % der förderfähigen Kosten. Mit Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 % — aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 €. 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7 %, 7 % und 6 %.
Förderfähige Kosten 30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Im Mehrfamilienhaus ab der zweiten Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. 200.000 € je Objekt.
Höchstbetrag 4.500 € ohne Sanierungsfahrplan, mit Fahrplan bis 10.500 €. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt.
Wer bekommt es Eigentümer, auch bei vermieteten Objekten. Nur selbstgenutztes Wohneigentum. Das Gebäude muss zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
Wann beantragen Vor der Auftragsvergabe. Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Nachträglich mit der Steuererklärung.
Fachlicher Nachweis Energieeffizienz-Experte ist Pflicht — von der Planung bis zum Verwendungsnachweis. Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs genügt.
U-Wert der Fenster höchstens 0,95 W/(m²K); Dachflächenfenster 1,00 W/(m²K) dieselben technischen Mindestanforderungen
Auszahlung Zuschuss aufs Konto nach dem Verwendungsnachweis. Das Geld fließt, ob Sie Steuern zahlen oder nicht. Als Minderung der Steuerschuld über drei Jahre. Wer wenig Steuern zahlt, schöpft ihn nicht aus.
Kombinierbar Nein — für dieselbe Maßnahme gilt entweder das eine oder das andere. Nein.

Was die 30.000-Euro-Schwelle praktisch bedeutet

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozent aus dem Sanierungsfahrplan nur noch auf den Teil der Kosten, der über 30.000 Euro liegt. Drei Beispiele, gerundet und ohne Gewähr:

  1. 30.000 € Auftragssumme, ohne Sanierungsfahrplan 15 % auf 30.000 € 4.500 € Zuschuss
  2. 42.500 € Auftragssumme, mit Sanierungsfahrplan 15 % auf 42.500 € plus 5 % auf die 12.500 € über der Schwelle 7.000 € Zuschuss
  3. 60.000 € Auftragssumme, mit Sanierungsfahrplan 15 % auf 60.000 € plus 5 % auf 30.000 € — das Maximum 10.500 € Zuschuss

Stand September 2026. Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; sie ersetzen keine Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die Richtlinien des BAFA und der Bescheid im Einzelfall. Welcher Weg für Sie günstiger ist, rechnen wir beim Aufmaß gemeinsam durch.

Der BAFA-Zuschuss im Detail

Der Fenster- und Türentausch zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommen 5 Prozentpunkte hinzu — seit der Reform vom 21. Juli 2026 allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.

Förderfähig sind je Wohneinheit Kosten bis 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 10.500 Euro je Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gelten seit Juli 2026 gestaffelte Grenzen: 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 Euro ab der siebten.

Mitgefördert werden nicht nur die Elemente selbst, sondern auch die zugehörigen Arbeiten — Demontage, Entsorgung, Montage und die notwendigen Anschlussarbeiten. Erfahren Sie hier, wie der Fenstertausch abläuft und wie lange es dauert.

Firmenwagen von FT Herne, der zum Aufmaß zu Ihnen nach Hause kommt
Münzstapel als Symbolbild für Energiekostenersparnis durch Wartung und Modernisierung

Der Steuerbonus als Alternative

Wer die Immobilie selbst bewohnt und sie älter als zehn Jahre ist, kann nach § 35c des Einkommensteuergesetzes 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen — verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Es braucht keinen Antrag, keinen Energieberater und keine Reihenfolge.


Eine Voraussetzung gibt es doch: Sie brauchen eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Die stellen wir Ihnen aus, wenn die eingebauten Elemente die technischen Anforderungen erfüllen — sagen Sie uns einfach vorher Bescheid.

Welche Fenster und Türen förderfähig sind

Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten · Stand September 2026

Bauteil Gesetzlich PflichtGEG, Anlage 7 Für die FörderungBEG-Anforderung Was das bedeutet
Fenster und Fenstertüren 1,3 W/(m²K) 0,95 W/(m²K) Der wichtigste Unterschied auf dieser Seite. Zweifachverglasung erfüllt das Gesetz, aber nicht die Förderbedingung. Für den Zuschuss braucht es Dreifachverglasung.
Haustüren und andere Außentüren 1,8 W/(m²K) 1,30 W/(m²K) Türen werden eigenständig gefördert — der Austausch der Haustür allein reicht für einen Antrag.
Fenster mit Sonderverglasung 2,0 W/(m²K) 1,10 W/(m²K) Gilt für Schallschutzglas ab Rw,R 40 dB, durchschuss- oder sprengwirkungshemmendes Glas und Brandschutzglas ab 18 mm Elementstärke.
Einbruchhemmende Fenster und Türen — RC2 Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627. Der Einbruchschutz wird im Zuge des Fenstertauschs mitgefördert, wenn die Elemente diese Klasse erreichen.

Was außerdem zur förderfähigen Maßnahme zählt

  • Ausbau und fachgerechte Entsorgung der alten Elemente
  • Montage einschließlich Abdichtung und Anpassung der Laibungen
  • Anpassung oder Erneuerung von Rollläden, Raffstores und Sonnenschutz, soweit sie im Zuge des Austauschs anfallen
  • Nachrüstung von Einbruchschutz an den getauschten Elementen
  • Honorar des Energieeffizienz-Experten für Planung und Nachweis

Die Werte der Spalte „Gesetzlich Pflicht" stammen aus Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes und gelten unabhängig von jeder Förderung. Die Spalte „Für die Förderung" nennt die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Richtlinien des BAFA und der Bescheid im Einzelfall. Welche Ausführung Ihr Vorhaben braucht, klären wir beim Aufmaß.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

  • Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird nicht mehr pauschal gewährt, sondern erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen. Für den reinen Fenstertausch am Einfamilienhaus bedeutet das häufig: 15 Prozent statt 20.
  • Bei Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Höchstkosten ab der zweiten Wohneinheit gestaffelt und niedriger als zuvor.
  • Der Steuerbonus ist unverändert geblieben und dadurch für kleinere Vorhaben relativ attraktiver geworden.

So gehen Sie vor

Die Reihenfolge ist beim Zuschuss nicht verhandelbar. Der häufigste Grund für eine Absage ist ein Auftrag, der vor dem Antrag erteilt wurde.

  1. Angebot einholen — bei uns kostenlos und nach Aufmaß vor Ort.
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, ohne die kein Antrag möglich ist.
  3. Antrag stellen — vor der Auftragsvergabe. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
  4. Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen.
  5. Einbau durch unsere Montageteams.
  6. Verwendungsnachweis einreichen — danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

Beim Steuerbonus entfallen die Schritte zwei bis vier. Sie beauftragen direkt, bekommen von uns die Fachunternehmerbescheinigung und reichen sie mit der Steuererklärung ein.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Förderung?

Eine landesweite Zuschussförderung speziell für den Fenstertausch gibt es nicht. Die NRW.BANK bietet allerdings zinsgünstige Darlehen für Modernisierung und Gebäudesanierung, die sich mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren lassen — sinnvoll vor allem dann, wenn der Fenstertausch Teil einer größeren Sanierung ist.

Kommunale Programme im Ruhrgebiet sind in den vergangenen Jahren vielfach ausgelaufen oder wegen erschöpfter Mittel gestoppt worden. Ein Blick auf die Seite der eigenen Stadt lohnt trotzdem, weil Programme neu aufgelegt werden.

Beratung und Entscheidung für den Einbau neuer Fenster

Häufige Fragen zur Förderung

Zwei Möglichkeiten: der BAFA-Zuschuss mit 15 Prozent der Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 Prozent — oder der Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 Prozent verteilt auf drei Jahre. Für dieselbe Maßnahme gilt jeweils nur eine von beiden.

Ja. Außentüren zählen zur Gebäudehülle und sind wie Fenster förderfähig. Der U-Wert darf höchstens 1,30 W/(m²K) betragen, bei einbruchhemmenden Türen ab RC2 höchstens 1,10 W/(m²K).

Höchstens 0,95 W/(m²K). Moderne Dreifachverglasung erfüllt das; Zweifachverglasung erreicht diesen Wert nicht. Ihnen stehen daher die verschiedenen Materialien für Fenster und Haustüren offen.

Für den BAFA-Zuschuss nicht — ein Energieeffizienz-Experte muss die technische Projektbeschreibung erstellen. Der Steuerbonus dagegen kommt ohne Experten aus. Sie brauchen nur unsere Fachunternehmerbescheinigung. Zusätzlich werden die Kosten für den Energieberater anteilig gefördert und erstattet.

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie können aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern lassen — etwa die Fenster über den Zuschuss und eine spätere Haustür über die Steuer.

Beim Zuschuss ja, und das ist der häufigste Grund für eine Absage. Erst Antrag, dann Zuwendungsbescheid, dann Auftrag. Beim Steuerbonus spielt die Reihenfolge keine Rolle.

Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro. Bei 15 Prozent Grundförderung ergibt das bis zu 4.500 Euro, im Höchstfall mit Sanierungsfahrplan bis zu 10.500 Euro.

Keine landesweite Zuschussförderung für Fenster. Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen, die sich mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren lassen. Kommunale Programme im Ruhrgebiet sind vielfach ausgelaufen.

Der Steuerbonus nach § 35c gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Bei vermieteten Objekten sind die Kosten als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten abzusetzen — das gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung. Der BAFA-Zuschuss steht Ihnen dagegen offen.
Stand dieser Angaben: August 2026. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind allein die Veröffentlichungen von BAFA und KfW sowie die geltende Steuergesetzgebung. Wir beraten zu Technik und Anforderungen an die Bauteile, ersetzen aber weder eine Energieberatung noch eine Steuerberatung.