Die Bezeichnung KfW-Effizienzhaus steht für einen sehr niedrigen Energiebedarf. Ausgangspunkt sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die KfW-Effizienzhaus-Standards sind noch ambitionierter als die Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Die Vorgaben der EnEV basieren auf einem Referenzgebäude im Neubau. Die Referenzzahl 100 drückt im Rahmen der Förderlogik der KfW für die KfW-Effizienzhäuser aus, dass die Vorgaben der EnEV an den Primärenergiebedarf eines Neubaus erfüllt sind. Ein KfW-Effizienzhaus 70 beispielsweise unterschreitet diese Vorgaben um 30%.
Bei Bestandsgebäuden gelten etwas andere Vorgaben. Sie dürfen zur Erfüllung des Ordnungsrechts bei umfassender Modernisierung einen um 40 % höheren Jahresprimärenergiebedarf als ein Neubau haben. Mit der Kategorie KfW-Effizienzhaus 100 fördert die KfW daher Bestandsgebäude, die die Anforderungen der EnEV an einen Neubau erfüllen, bei KfW-115 darf der Primärenergiebedarf um 15 Prozent höher sein. Insgesamt gibt es sieben KfW-Effizienzhaus-Standards, wobei die vier weniger anspruchsvollen Effizienzhausklassen (KfW-Effizienzhaus Denkmal und 115 – 85) nur für den Bestand und das anspruchsvollste (KfW-Effizienzhaus 40) nur für den Neubau gelten.